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   AG Darmstadt, 27.10.2011 - 304 C 92/11   

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https://dejure.org/2011,81192
AG Darmstadt, 27.10.2011 - 304 C 92/11 (https://dejure.org/2011,81192)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 27.10.2011 - 304 C 92/11 (https://dejure.org/2011,81192)
AG Darmstadt, Entscheidung vom 27. Oktober 2011 - 304 C 92/11 (https://dejure.org/2011,81192)
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Volltextveröffentlichung

  • captain-huk.de

    HUK-Coburg Haftpflichtunterstützungskasse zur Zahlung der vollständigen Sachverständigenkosten aus abgetretenem Recht verurteilt

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.07.2005 - VI ZR 132/04

    Schadensberechnung bei Realisierung des Restwerts eines Kfz durch Verkauf

    Auszug aus AG Darmstadt, 27.10.2011 - 304 C 92/11
    Wenn der BGH in der oben zitierten Entscheidung ausgeführt hat, dass für den Geschädigten ein Risiko verbleiben könne, dass er ohne nähere Erkundigungen einen sich später als zu teuer erweisenden Sachverständigen beauftragt hat, ist das missverständlich, da in dem Bezugsfall BGHZ 163, 362, 367 f = BGH NJW 2005, 3134 zu befinden war, ob sich der Geschädigte den von seinem Sachverständigen ermittelten Restwert anrechnen lassen musste (so zu Recht Sanden/Völtz, Sachschadenrecht des Kraftverkehrs, NJW-Praxis, 9. Aufl., 2011, Rn. 225).
  • BGH, 23.01.2007 - VI ZR 67/06

    Ersatzfähigkeit von Sachverständigenkosten nach einem Verkehrsunfall

    Auszug aus AG Darmstadt, 27.10.2011 - 304 C 92/11
    Erstattungsfähig ist, was dem wirtschaftlich denkenden Menschen in der Lage des Geschädigten zur Behebung des Schadens zweckmäßig und angemessen erscheint (BGH NJW 2007, 1450 ff).
  • BGH, 07.06.2011 - VI ZR 260/10

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Fehlende Bestimmbarkeit der Abtretung der

    Auszug aus AG Darmstadt, 27.10.2011 - 304 C 92/11
    Die nunmehr vorgelegte Abtretungsvereinbarung vom 05.09.2011 genügt inhaltlich dem Bestimmtheitserfordernissen, die der BGH in seiner Entscheidung vom 07.06.2011 VI ZR 260/10 (MDR 2011, 845; VersR 2011, 1011; NJW 2011, 2713) an eine solche stellt.
  • OLG Köln, 08.11.2010 - 5 U 31/10

    Zurückweisug einer Berufung in einer Arzthaftungssache

    Auszug aus AG Darmstadt, 27.10.2011 - 304 C 92/11
    Die nunmehr vorgelegte Abtretungsvereinbarung vom 05.09.2011 genügt inhaltlich dem Bestimmtheitserfordernissen, die der BGH in seiner Entscheidung vom 07.06.2011 VI ZR 260/10 (MDR 2011, 845; VersR 2011, 1011; NJW 2011, 2713) an eine solche stellt.
  • OLG Naumburg, 20.01.2006 - 4 U 49/05

    Zum Anspruch des Geschädigten gegen Versicherer auf Ersatz von Gutachterkosten

    Auszug aus AG Darmstadt, 27.10.2011 - 304 C 92/11
    Preisvergleiche sind dem Geschädigten in diesem Bereich regelmäßig nicht zuzumuten (OLG Nürnberg SP 2002, 358; OLG Naumburg NZV 2006, 546 ff).
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